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AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, regeln die Zusammenarbeit zwischen der Frau Birrer GmbH mit Sitz in Schenkon und ihren Kundinnen und Kunden.

Sie schaffen eine klare Grundlage für gute Arbeit, saubere Abläufe, verbindliche Entscheidungen und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

Die AGB gelten für alle Aufträge, sofern in der Offerte, Auftragsbestätigung oder einer separaten schriftlichen Vereinbarung nichts anderes geregelt ist. Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese AGB.

Die Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Offerte, dem Leistungsbeschrieb oder der schriftlich vereinbarten Auftragsbestätigung. Für laufende Aufträge gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung akzeptierten AGB.

1. Bergtage

Frau Birrer GmbH ist gerne in den Bergen. Deshalb gibt es zu jeder Jahreszeit einzelne Bergtage.

An diesen Tagen ist Frau Birrer im hochalpinen Gelände unterwegs und nicht erreichbar. Die Bergtage werden frühzeitig kommuniziert, damit Projekte, Termine und Abstimmungen gut geplant werden können.

2. Offerten und Auftragserteilung

Offerten werden sorgfältig und auf Grundlage der verfügbaren Informationen erstellt. Sie sind ab Ausstellungsdatum 30 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Leistungen nach effektivem Aufwand abgerechnet. Wird absehbar, dass ein Aufwand, ein Kostendach oder eine offerierte Leistung überschritten wird, informiert Frau Birrer GmbH den Kunden frühzeitig.

Leistungen ausserhalb des vereinbarten Auftragsumfangs werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet. Dazu gehören insbesondere zusätzliche Korrekturen, neue Inhalte, geänderte Anforderungen, verspätete Unterlagen, qualitativ ungenügende Vorlagen oder zusätzlicher Koordinationsaufwand.

Die Auftragserteilung kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde die Offerte, den vereinbarten Leistungsumfang und diese AGB.

3. Mitwirkung des Kunden

Gute Arbeit braucht gute Grundlagen. Der Kunde stellt alle notwendigen Informationen, Inhalte, Daten, Zugänge, Entscheide und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass gelieferte Inhalte, Bilder, Texte, Logos, Dokumente und sonstige Materialien rechtlich verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Dazu gehören insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte und Datenschutzbestimmungen.

Entsteht durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, kann Frau Birrer GmbH diesen nach Aufwand in Rechnung stellen. Termine verschieben sich entsprechend.

4. Feedback, Korrekturen und Freigaben

Feedback, Korrekturen und Freigaben erfolgen durch den Kunden rechtzeitig, klar und gebündelt.

Sofern in der Offerte nichts anderes vereinbart ist, sind Korrekturen im üblichen Rahmen enthalten. Zusätzliche Korrekturrunden, neue Richtungsentscheide nach Freigabe oder wesentliche Änderungen des Auftrags werden nach Aufwand verrechnet.

Freigaben des Kunden gelten als verbindlich. Nach einer Freigabe ausgelöste Änderungen, Produktionsanpassungen oder Zusatzkosten gehen zulasten des Kunden.

5. Nutzungsrechte und Urheberrechte

Alle von Frau Birrer GmbH geschaffenen Arbeiten, Konzepte, Ideen, Entwürfe, Texte, Gestaltungen, Strategien, Präsentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind geschützt, soweit ein gesetzlicher Schutz besteht.

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die in der Offerte oder schriftlichen Vereinbarung festgelegten Nutzungsrechte an den final freigegebenen Arbeitsergebnissen. Umfang, Dauer, Gebiet, Medien und Verwendungszweck richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe, Wiederverwendung oder Übertragung an Dritte braucht die vorgängige schriftliche Zustimmung von Frau Birrer GmbH.

Nicht freigegebene Entwürfe, Varianten, Konzepte, Ideen, Präsentationen und Zwischenstände bleiben Eigentum von Frau Birrer GmbH. Sie dürfen ohne Zustimmung weder genutzt, verändert, veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden.

Offene Arbeitsdaten, Rohdaten, Layoutdateien, Quelldateien und Originale sind nicht automatisch Bestandteil der Lieferung. Eine Herausgabe kann separat vereinbart und vergütet werden.

Bei unberechtigter Nutzung kann Frau Birrer GmbH eine angemessene Nachlizenzierung, eine Konventionalstrafe sowie Schadenersatz geltend machen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

6. Drittmaterial, Lizenzen und externe Partner

Für Projekte können Drittmaterialien oder externe Lizenzen notwendig sein, zum Beispiel Schriften, Bilder, Illustrationen, Musik, Stockmaterial, Plugins, Software, technische Dienste oder Produktionsmittel.

Sofern solche Leistungen oder Lizenzen nicht ausdrücklich in der Offerte enthalten sind, werden sie separat verrechnet oder direkt durch den Kunden beschafft. Der Kunde ist verantwortlich, Drittmaterial nur im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen zu verwenden.

Frau Birrer GmbH kann geeignete externe Partnerinnen und Partner beiziehen, etwa für Druck, Produktion, Programmierung, Fotografie, Film, Illustration, Text, Medien oder Technik.

Externe Leistungen werden nach Absprache mit dem Kunden beauftragt. Kosten, Kostendächer und Zahlungswege werden vorgängig geklärt, sofern sie nicht bereits in der Offerte enthalten sind.

Für Leistungen Dritter haftet Frau Birrer GmbH nur, soweit gesetzlich zwingend vorgesehen oder ein eigenes Verschulden vorliegt.

7. Produktion und Termine

Vor Druck, Veröffentlichung, Aufschaltung oder sonstiger Produktion erhält der Kunde in der Regel Kontrollunterlagen oder Freigabedokumente. Diese sind sorgfältig zu prüfen, insbesondere Inhalte, Schreibweisen, Zahlen, Preise, Adressen, Bildauswahl, Logos und rechtliche Pflichtangaben.

Die Produktionsfreigabe erfolgt schriftlich, zum Beispiel per E-Mail, «Gut zum Druck» oder «Gut zur Ausführung». Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für erkennbare Fehler oder Mängel, die bis zu diesem Zeitpunkt hätten festgestellt werden können.

Vereinbarte Termine gelten unter der Voraussetzung, dass Inhalte, Informationen, Feedback und Freigaben rechtzeitig eintreffen. Verzögerungen durch verspätete Unterlagen, fehlende Entscheide, zusätzliche Änderungswünsche oder Erweiterungen des Auftrags verschieben Termine entsprechend.

Für Verzögerungen, die Frau Birrer GmbH nicht zu vertreten hat, übernimmt sie keine Haftung. Dazu gehören insbesondere technische Ausfälle, Ausfälle von Drittanbietern, Krankheit, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse.

8. Projektunterbruch und Annullation

Wird ein Projekt durch den Kunden unterbrochen, sistiert, reduziert oder annulliert, hat Frau Birrer GmbH Anspruch auf Vergütung der bis dahin geleisteten Arbeit, entstandener Auslagen sowie beauftragter oder nicht mehr stornierbarer Drittleistungen.

Bei längeren Projektunterbrüchen durch den Kunden kann Frau Birrer GmbH Termine, Ressourcen und Kosten neu planen. Daraus entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet.

Wurde die vereinbarte Leistung bereits vollständig erbracht, schuldet der Kunde den vollen vereinbarten Betrag.

9. Reklamationen

Der Kunde prüft gelieferte oder in Auftrag gegebene Arbeiten, Produkte und Daten unmittelbar nach Erhalt.

Allfällige Beanstandungen sind innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, gelten die Leistungen als genehmigt. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden.

10. Referenzen und Belegexemplare

Frau Birrer GmbH darf den Kunden und die erbrachten Leistungen nach Projektabschluss als Referenz nennen und für Eigenwerbung, Website, Portfolio, Präsentationen oder ähnliche Zwecke verwenden, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht oder Vertraulichkeit vereinbart wurde.

Veröffentlichungen vor Launch oder bei vertraulichen Projekten erfolgen nur nach Absprache.

Frau Birrer GmbH stehen bis zu fünf Belegexemplare der gestalteten oder produzierten Arbeiten zu, sofern solche Exemplare hergestellt werden.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, sorgfältig und geben sie nicht ohne Zustimmung an Dritte weiter.

Ausgenommen ist die Weitergabe an beigezogene Partnerinnen, Partner oder Dienstleister, soweit dies für die Auftragserfüllung notwendig ist. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Abschluss des Auftrags weiter.

12. Haftung

Frau Birrer GmbH haftet nur für direkte Schäden, die durch absichtliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung auf den Auftragswert beschränkt. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Produktionsausfälle, Reputationsschäden oder Ansprüche Dritter wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Für Inhalte, Aussagen, Angaben, Bildrechte, Rechtskonformität, Impressumspflichten, Datenschutzpflichten, Branchenvorgaben oder rechtliche Pflichtinformationen, die vom Kunden geliefert oder freigegeben werden, übernimmt Frau Birrer GmbH keine Haftung.

13. Zahlungsbedingungen

Frau Birrer GmbH ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% des offerierten Betrags zu verlangen.

Sofern kein anderes Fälligkeitsdatum vereinbart ist, sind Rechnungen innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug kann Frau Birrer GmbH Verzugszins, Mahnspesen und eine angemessene Umtriebsentschädigung geltend machen. Zudem ist Frau Birrer GmbH berechtigt, laufende Arbeiten bis zur Begleichung offener Rechnungen zu pausieren.

Bereits entstandene Auslagen, Vorleistungen und Kosten von Dritten sind vom Kunden vollständig zu tragen.

14. Archivierung und Datenherausgabe

Frau Birrer GmbH bewahrt erstellte Projektdaten während eines Jahres nach Abschluss des Auftrags auf. Danach ist Frau Birrer GmbH von der Aufbewahrungspflicht befreit.

Eine längere Archivierung kann separat vereinbart werden.

Frau Birrer GmbH ist nicht verpflichtet, offene Arbeitsdaten, Originaldateien, Rohdaten, Layoutdateien, Quelldateien oder Zwischenstände herauszugeben. Eine Herausgabe kann separat vereinbart und vergütet werden.

15. Datenschutz und digitale Werkzeuge

Frau Birrer GmbH bearbeitet Personendaten im Rahmen der geltenden Schweizer Datenschutzgesetzgebung und nur soweit dies für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung der Zusammenarbeit notwendig ist oder eine gesetzliche Grundlage besteht.

Details zur Bearbeitung von Personendaten, zu eingesetzten Diensten, Auftragsbearbeitern und Rechten der betroffenen Personen sind in der separaten Datenschutzerklärung geregelt.

Frau Birrer GmbH kann zur Auftragserfüllung geeignete digitale Werkzeuge, Cloud-Dienste, Kommunikationsmittel, Projekttools oder kreative Hilfsmittel einsetzen. Vertrauliche oder personenbezogene Daten werden dabei nur im notwendigen Umfang bearbeitet.

Falls für ein Projekt besondere Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenbearbeitung oder Toolnutzung bestehen, sind diese vor Projektbeginn schriftlich mitzuteilen.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Rechtsverhältnis zwischen Frau Birrer GmbH und dem Kunden untersteht schweizerischem Recht.

Gerichtsstand für Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, das für den Sitz der Frau Birrer GmbH in Schenkon zuständige Gericht.

Schenkon, Juli 2026

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